23.10.19 - IT Security-Telegramm
Die Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 lässt deren positives Potenzial aus dem Blick geraten
Die Gefahr für Unternehmen, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden, ist unvermindert hoch
23.10.19 - Thema digitale Zahlungsmethoden: 81 Prozent der Unternehmen bieten weiterhin Kauf auf Rechnung an
Die Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 lässt deren positives Potenzial aus dem Blick geraten: Mehr Sicherheit und mehr Vielfalt der digitalen Zahlungsmethoden. Da kann sie noch viel bewirken, denn erst 27 Prozent der deutschen Unternehmen bieten ihren Kunden digitale Bezahlwege an. Das zeigt die repräsentative Studie "Europäische Zahlungsgewohnheiten" 2019 des Finanzdienstleisters EOS. Deutschland liegt damit zwar fast im europäischen Durchschnitt (28 Prozent), aber weit hinter innovativen Spitzenreitern wie Dänemark (47 Prozent). Dabei verringern digitale Zahlungsmethoden Zahlungsausfälle gerade im Vergleich mit dem in Deutschland besonders beliebten Kauf auf Rechnung.
23.10.19 - Drei Gründe, warum die Sicherung privilegierter IT-Zugriffe alternativlos ist
Die Gefahr für Unternehmen, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden, ist unvermindert hoch. Eine zentrale IT-Schwachstelle ist dabei vielfach die unzureichende Verwaltung, Sicherung und Überwachung von privilegierten Konten und Zugangsdaten, meint CyberArk. Unternehmen steht eine immer größere Auswahl neuer Lösungen für Cyber-Sicherheit zur Verfügung: von KI-basierten Tools bis zu Security-Operations-Center-Angeboten. Das wirft die Frage auf, was Unternehmen wirklich benötigen und was unverzichtbar ist. Eine Antwort gibt Gartner: Im zweiten Jahr in Folge hat das Marktforschungsinstitut Privileged Access Management als das Top-1-Sicherheitsprojekt für Unternehmen eingestuft.
23.10.19 - Der erbitterte Kampf gegen das Darkweb ein zweischneidiges Schwert?
Strengere Gesetzesnormen für Betreiber von Internet-Plattformen, die Straftaten ermöglichen und zugangsbeschränkt sind das forderte das BMI in einem in Q1 2019 eingebrachten Gesetzesantrag. Was zunächst durchweg positiv klingt, wird vor allem von Seiten der Bundesdatenschützer scharf kritisiert. Denn hinter dieser Forderung verbirgt sich mehr als nur das Verbot von Webseiten, die ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten sind. Auch Darkweb-Plattformen, die lediglich unzugänglichen und anonymen Speicherplatz zur Verfügung stellen, unterlägen der Verordnung.
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