31.07.19 - IT Security-Telegramm
Am 30. Juni 2019 ist die Frist für die Umsetzung der ersten Verordnung der Änderung der BSI-Kritis-Verordnung abgelaufen
Am 30. Juni dieses Jahres war Stichtag: Zahlreiche deutsche Kliniken müssen die KRITIS- Verordnung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bis zu diesem Datum umsetzen
31.07.19 - Kaspersky eröffnet Transparenzzentrum in Madrid
Kaspersky eröffnet ein neues Transparenzzentrum in Madrid und lädt vertrauenswürdige Partner und Regierungsvertreter dazu ein, den eigenen Quellcode zu untersuchen. Das Zentrum in Spanien ist Teil der unternehmensweiten globalen Transparenzinitiative und das erste von Kaspersky innerhalb der Europäischen Union. Im neu eröffneten Zentrum stellt Kaspersky Regierungen und Partnern Informationen zu seinen Produkten sowie deren Sicherheit zur Verfügung. Dazu zählen auch wesentliche und wichtige technische Unterlagen, die in einer sicheren Umgebung einer externen Überprüfung unterzogen werden können. Das neue Transparenzzentrum dient nicht nur zur Überprüfung des Codes, sondern auch als Informationszentrum, um mehr über die Technologie und Datenverarbeitungsverfahren von Kaspersky zu erfahren.
31.07.19 - Zum Inkrafttreten der KRITIS-Verordnung im Gesundheitsbereich: Krankenhäuser müssen dringend handeln
Am 30. Juni dieses Jahres war Stichtag: Zahlreiche deutsche Kliniken müssen die KRITIS- Verordnung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bis zu diesem Datum umsetzen. Das Gesetz umfasst insgesamt acht Branchen, die das BSI aufgrund des Betriebs kritischer Infrastrukturen als besonders angriffsrelevant und schützenswert ansieht. Unter den Begriff "Kritische Infrastrukturen" fallen schließlich Organisationen, die eine große Rolle für das staatliche Gemeinwesen spielen. Wen genau das Gesetz betrifft, regelt die BSI-KRITIS-Verordnung (auch "Korb I" genannt) sowie die erste Änderungsverordnung (bekannt unter "Korb II").
31.07.19 - IT-Sicherheitsgesetz: Das hätten Branchen bis 30. Juni tun müssen
Am 30. Juni 2019 ist die Frist für die Umsetzung der ersten Verordnung der Änderung der BSI-Kritis-Verordnung abgelaufen. Was so juristisch daherkommt, hat für die betroffenen Branchen weitreichende Folgen. Unternehmen, die die Vorschriften nur unzureichend umsetzen, drohen im schlimmsten Fall hohe Bußgelder. Eva-Maria Scheiter, GRC-Spezialistin bei NTT Security (Germany) gibt nützliche Tipps, um Strafzahlungen zu vermeiden. Für Finanz- und Versicherungsinstitute, Gesundheit, Transport und Verkehr wird es ab 30. Juni ernst. Dann läuft die zweijährige Frist zur Umsetzung der jüngsten Änderungsverordnung des IT-Sicherheitsgesetzes ab. Die betroffenen Branchen müssen nachweisen, dass ihre kritische IT-Infrastruktur alle Änderungsvorschriften des BSI erfüllt.
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