Löschen von Schufa-Daten gar nicht so einfach

PSW Group Consulting: DSGVO ist ein zahnloser Tiger bei der Schufa

Das Risiko einer Fehl-Bewertung der Schufa soll durch die DSGVO aufgefangen werden



Während viele aktuell darauf pochen, die DSGVO abzuschwächen, zeigt das Beispiel Schufa deutlich, dass sie nicht weit genug greift. Aufgrund der bereits bestehenden Ausnahmen wird die DSGVO nämlich zum zahnlosen Tiger – zumindest, was die Transparenz der Schufa angeht.

Die Schufa weist jeder Person einen Score zu, in den sehr viele Daten einfließen und der sich nach Ansicht der IT-Sicherheitsexperten der PSW Group Consulting nur bedingt als praxistauglich erweist. Dazu sagt Geschäftsführerin Patrycja Schrenk: "Dieser Score beeinflusst das Leben vieler Menschen massiv. Wer eine Wohnung mieten möchte, einen Kredit oder auch nur ein neues Smartphone braucht, ist auf eine gute Schufa-Bewertung angewiesen. Solche Entscheidungen werden aber über Algorithmen getroffen. Durch das berechtigte Interesse und die Einwilligung kraft Vertrag können Verbraucher dem jedoch nicht beikommen und müssen damit leben, dass Entscheidungen über sie durch einen Scorewert getroffen werden."

Wie der Score konkret berechnet wird, ist ein wohlgehütetes Geschäftsgeheimnis der Schufa Holding AG. Allerdings: Je höher der Schufa-Score ausfällt, umso weißer ist die finanzielle Weste einer Person. Werte unter 50 Prozent entsprechen einem kritischen Risiko, bei dem die Ausfallwahrscheinlichkeit als hoch angesehen wird.

Um den Score zu errechnen, verarbeitet die Schufa zum einen Personendaten, zu denen Name, Vorname, Geburtsdatum, -ort, die aktuelle sowie frühere Anschriften gehören. Darüber hinaus werden Informationen gespeichert, die bei Aufnahme sowie vertragsgemäßer Durchführung von Geschäften anfallen. Das sind also Daten zu Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Telekommunikationskundenkonten, P-Konten sowie Basiskonten. Auch Informationen über Forderungen sowie deren Erledigung, Informationen über etwaig missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten, beispielsweise Bonitäts- oder Identitätstäuschungen sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen werden gespeichert.

"Alle diese Daten werden zur automatisierten Auswertung herangezogen, woraus dann – für Dritte nicht nachvollziehbar, da hier das Geschäftsgeheimnis greift – der Schufa Score-Wert kalkuliert wird. Das bedeutet, dass Verbraucher einem automatisierten Entscheidungsprozess unterworfen sind und es selbst bei guter Bonität passieren kann, dass eine Kreditvergabe negativ entschieden wird, weil der Score nicht passt", kritisiert Schrenk und verdeutlicht noch einmal: "Es entsteht also die Gefahr, dass automatisiert unangemessen entschieden, falsch bewertet und dadurch der Betroffene benachteiligt oder diskriminiert wird. Einzelfallprüfungen durch echte Menschen wären hier verlässlicher."

Nun soll das Risiko solcher Fehl-Bewertung durch die DSGVO aufgefangen werden. Gemäß Artikel 22 beispielsweise sollten Algorithmen keine wichtigen Entscheidungen für Betroffene treffen. Zudem verlangt Artikel 15, Betroffenen "aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen" von Algorithmen bereitzustellen.

"Nur, wenn die Funktionsweise von Algorithmen offengelegt wird, kann durch unabhängige Kontrollen gewährleistet werden, dass undurchsichtige Entscheidungen durch Algorithmen über Betroffene nicht gefällt werden. Und trotzdem greift ausgerechnet dieser Passus bei der Schufa nicht. Denn die Schufa selbst trifft mit ihren Algorithmen keine Entscheidungen über Menschen. Vielmehr entscheiden jene Unternehmen, die sich nach dem Score-Wert der Schufa richten und diesen als Grundlage für eigene Entscheidungen heranziehen", erklärt Schrenk.

Auch das Löschen von Schufa-Daten ist gar nicht so einfach: Zwar verlangt die DSGVO zur Datenspeicherung ein berechtigtes Interesse oder die Einwilligung Betroffener. Doch vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie in eben diese Datenspeicherung bereits eingewilligt haben. Zum Beispiel, indem sie einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, welches eine Bonitätsauskunft von der Schufa einholt. Das genügt zur Einwilligung.

Gemäß Artikel 17 der DSGVO lässt sich diese Einwilligung zwar widerrufen, allerdings geben Verbraucher ihre Einwilligung spätestens dann erneut, wenn sie den nächsten Vertrag bei einem Schufa-Vertragspartner unterzeichnen. "Keine Einträge in der Schufa sind aber nicht unbedingt besser als Negativ-Einträge. Denn ohne Informationen zur Bonität des künftigen Schuldners müssen Unternehmen ein Geschäft gar nicht erst abschließen. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei Personen, die der Schufa nicht bekannt sind, Geodaten anfallen können. Dann haben jene Personen mehr Glück bei einer Kreditanfrage, die in gehobeneren Gegenden leben", warnt Schrenk.

Nun bestünde die Möglichkeit, sich darauf zu beziehen, dass Daten laut DSGVO gelöscht werden dürfen, wenn der Zweck der Datenspeicherung nicht mehr existiert. "In der Praxis ist dieses Recht bei der Schufa jedoch schwer durchsetzbar, denn der Betroffene muss nachweisen, dass der Zweck nicht mehr vorhanden ist. Die Schufa findet meist Gründe, warum die Daten dennoch gespeichert bleiben müssen. Und diese Gründe hatten bislang vor Gericht oft Bestand."

Weitere Informationen unter: https://www.psw-consulting.de/blog/2021/01/26/schufa-schuft-warum-die-auskunftei-ihre-daten-speichert/ . (PSW Group: ra)

eingetragen: 06.04.21
Newsletterlauf: 15.06.21

PSW Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

Von einer Zukunft ohne Passwörter

Log-ins mit Benutzername und Passwort sind nicht nur umständlich, sondern bergen auch Gefahren. Schließlich setzen Cyberkriminelle vor allem auf Phishing und Social Engineering, um Zugangsdaten abzugreifen. Daher ist es höchste Zeit für nutzerfreundliche und sichere Alternativen, meint Ingolf Rauh, Head Product und Innovation Management bei Swisscom Trust Services.

Zunahme von Bedrohungen nach Authentifizierung

Wie erwartet war 2023 ein weiteres herausforderndes Jahr für die IT-Sicherheit, da die Anzahl und Komplexität von Phishing-Angriffen weiter zugenommen haben. Dies ist vor allem auf KI-gesteuertes Phishing zurückzuführen. Phishing ist dank niedriger Kosten und hoher Erfolgsquote nach wie vor die am weitesten verbreitete Angriffsmethode.

Regulierung der KI keine Frage des "ob"

Europa besinnt sich einmal mehr auf seine moralische Vorreiterrolle in der Welt. Während in den beiden globalen Technologiesupermächten USA und China ein kaum kontrollierter Wildwuchs in Sachen Künstlicher Intelligenz stattfindet, hat die EU sich nicht nur dem technischen Fortschritt, sondern dem großen Ganzen gewidmet: Mit dem nun beschlossenen KI-Gesetz gibt es zum ersten Mal eine umfassende Regulierung in diesem Bereich.

Online-Sicherheitspraktiken auf den Prüfstand stellen

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Interessanterweise leben insbesondere die Boomer dieses Motto, sodass sie wesentliche bessere Datenschutzpraktiken pflegen, wenn sie im online unterwegs sind, als die Millennials und die Gen Z. Dies ergab eine von OnePoll im Auftrag von Yubico durchgeführte Studie, die sich der Frage widmete, inwiefern Menschen in einer Zeit, in der es immer raffiniertere Phishing-Angriffe gibt, ihre Cybersicherheitshygiene-Praktiken angepasst haben.

Besuchen Sie SaaS-Magazin.de

SaaS, On demand, ASP, Cloud Computing, Outsourcing >>>

Kostenloser Newsletter

Werktäglich informiert mit IT SecCity.de, Compliance-Magazin.de und SaaS-Magazin.de. Mit einem Newsletter Zugriff auf drei Online-Magazine. Bestellen Sie hier

Fachartikel

Grundlagen

Big Data bringt neue Herausforderungen mit sich

Die Digitale Transformation zwingt Unternehmen sich mit Big Data auseinanderzusetzen. Diese oft neue Aufgabe stellt viele IT-Teams hinsichtlich Datenverwaltung, -schutz und -verarbeitung vor große Herausforderungen. Die Nutzung eines Data Vaults mit automatisiertem Datenmanagement kann Unternehmen helfen, diese Herausforderungen auch mit kleinen IT-Teams zu bewältigen. Big Data war bisher eine Teildisziplin der IT, mit der sich tendenziell eher nur Großunternehmen beschäftigen mussten. Für kleinere Unternehmen war die Datenverwaltung trotz wachsender Datenmenge meist noch überschaubar. Doch die Digitale Transformation macht auch vor Unternehmen nicht halt, die das komplizierte Feld Big Data bisher anderen überlassen haben. IoT-Anwendungen lassen die Datenmengen schnell exponentiell anschwellen. Und während IT-Teams die Herausforderung der Speicherung großer Datenmengen meist noch irgendwie in den Griff bekommen, hakt es vielerorts, wenn es darum geht, aus all den Daten Wert zu schöpfen. Auch das Know-how für die Anforderungen neuer Gesetzgebung, wie der DSGVO, ist bei kleineren Unternehmen oft nicht auf dem neuesten Stand. Was viele IT-Teams zu Beginn ihrer Reise in die Welt von Big Data unterschätzen, ist zum einen die schiere Größe und zum anderen die Komplexität der Datensätze. Auch der benötigte Aufwand, um berechtigten Zugriff auf Daten sicherzustellen, wird oft unterschätzt.

Bösartige E-Mail- und Social-Engineering-Angriffe

Ineffiziente Reaktionen auf E-Mail-Angriffe sorgen bei Unternehmen jedes Jahr für Milliardenverluste. Für viele Unternehmen ist das Auffinden, Identifizieren und Entfernen von E-Mail-Bedrohungen ein langsamer, manueller und ressourcenaufwendiger Prozess. Infolgedessen haben Angriffe oft Zeit, sich im Unternehmen zu verbreiten und weitere Schäden zu verursachen. Laut Verizon dauert es bei den meisten Phishing-Kampagnen nur 16 Minuten, bis jemand auf einen bösartigen Link klickt. Bei einer manuellen Reaktion auf einen Vorfall benötigen Unternehmen jedoch circa dreieinhalb Stunden, bis sie reagieren. In vielen Fällen hat sich zu diesem Zeitpunkt der Angriff bereits weiter ausgebreitet, was zusätzliche Untersuchungen und Gegenmaßnahmen erfordert.

Zertifikat ist allerdings nicht gleich Zertifikat

Für Hunderte von Jahren war die Originalunterschrift so etwas wie der De-facto-Standard um unterschiedlichste Vertragsdokumente und Vereinbarungen aller Art rechtskräftig zu unterzeichnen. Vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt verlagerten sich immer mehr Geschäftstätigkeiten und mit ihnen die zugehörigen Prozesse ins Internet. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber mit dem Zeitalter der digitalen Transformation beginnen handgeschriebene Unterschriften auf papierbasierten Dokumenten zunehmend zu verschwinden und digitale Signaturen werden weltweit mehr und mehr akzeptiert.

Datensicherheit und -kontrolle mit CASBs

Egal ob Start-up oder Konzern: Collaboration Tools sind auch in deutschen Unternehmen überaus beliebt. Sie lassen sich besonders leicht in individuelle Workflows integrieren und sind auf verschiedenen Endgeräten nutzbar. Zu den weltweit meistgenutzten Collaboration Tools gehört derzeit Slack. Die Cloudanwendung stellt allerdings eine Herausforderung für die Datensicherheit dar, die nur mit speziellen Cloud Security-Lösungen zuverlässig bewältigt werden kann. In wenigen Jahren hat sich Slack von einer relativ unbekannten Cloud-Anwendung zu einer der beliebtesten Team Collaboration-Lösungen der Welt entwickelt. Ihr Siegeszug in den meisten Unternehmen beginnt häufig mit einem Dasein als Schatten-Anwendung, die zunächst nur von einzelnen unternehmensinternen Arbeitsgruppen genutzt wird. Von dort aus entwickelt sie sich in der Regel schnell zum beliebtesten Collaboration-Tool in der gesamten Organisation.

KI: Neue Spielregeln für IT-Sicherheit

Gerade in jüngster Zeit haben automatisierte Phishing-Angriffe relativ plötzlich stark zugenommen. Dank künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Big Data sind die Inhalte deutlich überzeugender und die Angriffsmethodik überaus präzise. Mit traditionellen Phishing-Angriffen haben die Attacken nicht mehr viel gemein. Während IT-Verantwortliche KI einsetzen, um Sicherheit auf die nächste Stufe zu bringen, darf man sich getrost fragen, was passiert, wenn diese Technologie in die falschen Hände, die der Bad Guys, gerät? Die Weiterentwicklung des Internets und die Fortschritte beim Computing haben uns in die Lage versetzt auch für komplexe Probleme exakte Lösungen zu finden. Von der Astrophysik über biologische Systeme bis hin zu Automatisierung und Präzision. Allerdings sind alle diese Systeme inhärent anfällig für Cyber-Bedrohungen. Gerade in unserer schnelllebigen Welt, in der Innovationen im kommen und gehen muss Cybersicherheit weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere was die durch das Internet der Dinge (IoT) erzeugte Datenflut anbelangt. Beim Identifizieren von Malware hat man sich in hohem Maße darauf verlassen, bestimmte Dateisignaturen zu erkennen. Oder auf regelbasierte Systeme die Netzwerkanomalitäten aufdecken.

DDoS-Angriffe nehmen weiter Fahrt auf

DDoS-Attacken nehmen in Anzahl und Dauer deutlich zu, sie werden komplexer und raffinierter. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group unter Berufung auf den Lagebericht zur IT-Sicherheit 2018 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Demnach gehörten DDoS-Attacken 2017 und 2018 zu den häufigsten beobachteten Sicherheitsvorfällen. Im dritten Quartal 2018 hat sich das durchschnittliche DDoS-Angriffsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal mehr als verdoppelt. Durchschnittlich 175 Angriffen pro Tag wurden zwischen Juli und September 2018 gestartet. Die Opfer waren vor allem Service-Provider in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz: 87 Prozent aller Provider wurden 2018 angegriffen. Und bereits für das 1. Quartal dieses Jahres registrierte Link11 schon 11.177 DDoS-Angriffe.

Fluch und Segen des Darkwebs

Strengere Gesetzesnormen für Betreiber von Internet-Plattformen, die Straftaten ermöglichen und zugangsbeschränkt sind - das forderte das BMI in einem in Q1 2019 eingebrachten Gesetzesantrag. Was zunächst durchweg positiv klingt, wird vor allem von Seiten der Bundesdatenschützer scharf kritisiert. Denn hinter dieser Forderung verbirgt sich mehr als nur das Verbot von Webseiten, die ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten sind. Auch Darkweb-Plattformen, die lediglich unzugänglichen und anonymen Speicherplatz zur Verfügung stellen, unterlägen der Verordnung. Da diese nicht nur von kriminellen Akteuren genutzt werden, sehen Kritiker in dem Gesetzesentwurf einen starken Eingriff in die bürgerlichen Rechte. Aber welche Rolle spielt das Darkweb grundsätzlich? Und wie wird sich das "verborgene Netz" in Zukunft weiterentwickeln? Sivan Nir, Threat Analysis Team Leader bei Skybox Security, äußert sich zu den zwei Gesichtern des Darkwebs und seiner Zukunft.

Diese Webseite verwendet Cookies - Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Mit dem Klick auf „Erlauben“erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.