VPN-Software installieren
Steganos verurteilt Vorratsdatenspeicherung: Angriff auf Privatsphäre jetzt mit VPN abwehren
"VPN-Anbieter können nach derzeitiger Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet werden, Überwachungsmaßnahmen technisch oder organisatorisch umzusetzen"
(05.11.15) - In Deutschland wird es wieder eine Vorratsdatenspeicherung geben. Das hat der Bundestag mit den Stimmen der CDU und der SPD beschlossen. Zahlreiche Organisationen haben bereits neue Verfassungsklagen angekündigt. Bis diese vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, können allerdings Jahre vergehen. Telekommunikationsanbieter und Bürger müssen sich jetzt auf die neue Situation einstellen. Steganos empfiehlt Internetnutzern die Installation einer VPN-Software, um sicher weiterhin möglichst anonym im Netz zu bewegen.
"VPN-Anbieter können nach derzeitiger Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet werden, Überwachungsmaßnahmen technisch oder organisatorisch umzusetzen. Die Bundesnetzagentur hat uns im Rahmen der Meldepflicht bestätigt, dass wir als sekundärer Erbringer von öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen unter eine entsprechende Ausnahmeregelung fallen", erklärt Steganos-Geschäftsführer Gabriel Yoran und verweist auf die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), 3 Absatz 2 Nr. 1.
Steganos macht sich als Anbieter von Privacy Software seit über 15 Jahren für den Schutz der digitalen Privatsphäre stark. Das Berliner Unternehmen verurteilt die Vorratsdatenspeicherung deshalb nicht nur aus wirtschaftlicher Perspektive, sondern auch politisch und moralisch.
"Es ist eine politische Schande, wenn trotz Mehrheiten in der Bevölkerung und mehrerer höchstrichterlicher Urteile ein Gesetzesvorhaben durch den Bundestag gepeitscht wird, das erneut die Grundrechte der Bürger auf den Schutz ihrer Privatsphäre und Kommunikation verletzt", so Yoran.
Mit dem verabschiedeten Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsanbieter, die einen primären Telekommunikationsanschluss anbieten, verpflichtet, alle sogenannten Verkehrsdaten der Nutzer ihrer Dienste ohne konkreten Anlass für 10 Wochen zu speichern. Zu den Verkehrsdaten zählen zum Beispiel Rufnummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Bei Mobilfunkgeräten werden zudem die Standortdaten für 4 Wochen gespeichert. Damit wird das polizeiliche Ermittlungsinstrument der Funkzellenabfrage institutionalisiert. Auf diese Weise sollen auch ohne einen konkreten Verdacht auf eine Straftat alle Kommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland für den Fall möglicher polizeilicher und strafrechtlicher Ermittlungen gespeichert werden. (Steganos Software: ra)
Steganos: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.