Kritische Infrastrukturen schützen
IT-Sicherheitsgesetz: Schutz für die digitale Infrastruktur
Der Gesetzentwurf ist ein Baustein der Digitalen Agenda der Bundesregierung
(22.01.15) - Der Schutz der Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet sollen verbessert werden. Das sieht der Gesetzentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vor, den das Kabinett beschlossen hat. Ziel ist, die digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen. Der Gesetzentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz zielt darauf ab, die Sicherheit von Unternehmen und der Bundesverwaltung sowie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet zu verbessern. Dafür sollen etwa die Stellung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundeskriminalamtes (BKA) gestärkt werden.
IT-Sicherheit durch Aufklärung verbessern
Viele IT-Angriffe könnten bereits durch Standardsicherheitsmaßnahmen abgewehrt werden. Daher sieht der Gesetzentwurf die Aufklärung der Öffentlichkeit durch einen jährlichen Bericht vor. Dieser soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer beitragen.
Der Gesetzentwurf enthält überdies Anforderungen an die IT-Sicherheit der sogenannten Kritischen Infrastrukturen. Das sind Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören die Bereiche Energieversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen sowie Banken und Versicherungen. Entsprechendes ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Die Betreiber solcher Kritischen Infrastrukturen sollen künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten. IT-Sicherheitsvorfälle sind an das BSI zu melden. Das BSI wertet diese Informationen aus und stellt sie den Betreibern Kritischer Infrastrukturen schnellstmöglich zur Verfügung. Die Betreiber leisten durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit.
Erweiterte Befugnisse und höhere Anforderungen
Der Gesetzentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz erweitert zudem die Beratungsfunktion und Warnbefugnisse des BSI. Auch die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamts im Bereich der Computerdelikte werden gestärkt. Das gilt insbesondere für den Fall von IT-Angriffen auf Einrichtungen des Bundes.
Zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet werden mit dem Gesetzentwurf darüber hinaus die Anforderungen an Diensteanbieter im Telekommunikations- und Telemedienrecht erhöht. (Deutsche Bundesregierung: ra)