CA Technologies für Privacy Shield qualifiziert
Für Privacy Shield müssen Unternehmen ihre Datenschutz-Regeln und ihre Berichtssysteme in Bezug auf Kunden und Mitarbeiter anpassen
CA Technologies führt umfassende interne Verfahren ein
Die Zertifizierung ist durch: CA Technologies qualifiziert sich als eines der ersten US-Unternehmen für das EU-US Privacy Shield. Damit ist sichergestellt, dass das Unternehmen zusätzlich zu anderen rechtlichen Mechanismen Daten zwischen der Europäischen Union und den USA unter dem Privacy Shield übertragen kann. CA Technologies hat auch einen aktiven Beitrag zu den Diskussionen rund um das Privacy Shield-Rahmenwerk geleistet.
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Für Privacy Shield müssen Unternehmen ihre Datenschutz-Regeln und ihre Berichtssysteme in Bezug auf Kunden und Mitarbeiter anpassen. Sie brauchen technische Mechanismen, die betroffene Personen informieren und ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit zum Opt-out für die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten geben. Auch die Verträge mit Dritten zu Datenverarbeitung müssen überprüft werden. Vor allem aber sind bindende interne Regelungen die Grundlage.
"Im EU-Gesetz gibt es derzeit unterschiedliche Mechanismen für den Datentransfer außerhalb der EU. Ein solcher Mechanismus, Binding Corporate Rules (BCRs), erfordert robuste und umfassende interne Kontrollen und Verfahren. CA Technologies ist eines aus nur einer Handvoll Unternehmen, das BCRs entwickelt hat. Damit zeigen wir unseren Kunden, dass wir die höchsten Standards auf ihre Daten anwenden", erklärt Michael Bisignano, Chefjurist bei CA Technologies.
Der internationale Datenverkehr ist auch für die App Economy essenziell. "Innovation und Daten machen keinen Halt an Grenzen. Das Internet der Dinge und andere kommunikationsintensive Innovationen zwingen unsere Kunden zu täglichem Datentransfer", so Otto Berkes, Chief Technology Officer bei CA Technologies.
Die neuen Regeln der Europäer
Privacy Shield verpflichtet US-Unternehmen stärker, die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu schützen. Es ersetzt Safe Harbor und umfasst erstmalig schriftliche Verpflichtungen und Zusagen bezüglich des Zugriffs auf Daten durch Behörden. Das Benachrichtigungsprinzip verlangt, dass Personen informiert werden, ob ein Unternehmen an der Rahmenvereinbarung teilhat, welche persönlichen Daten gesammelt und zu welchem Zweck verarbeitet bzw. mit wem sie geteilt werden. Nach dem Wahlprinzip dürfen Personen wählen, ob ihre Daten Dritten zur Verfügung gestellt oder zu einem nicht ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. (CA Technologies: ra)
eingetragen: 24.10.16
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