- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Kommentare & Meinungen

Wenn der Teddybär Geheimnisse ausplaudert


Es ist nicht das erste Mal, dass moderne vernetzte Spielzeuge in letzter Zeit in die Schlagzeilen geraten
Die Tatsache, dass die Sprachaufnahmen ihrer Kinder frei online zugänglich und vielleicht in den falschen Händen sind, wird wohl alle Eltern zum Schwitzen bringen



Der Sicherheitsforscher Troy Hunt hat einen Blogpost veröffentlicht, in dem er beschreibt, wie Hacker über eine ungesicherte Datenbank an vertrauliche Daten gelangen konnten, die von vernetzten Teddybären generierte wurden. In erster Linie handelt es sich dabei um Sprachnachrichten von Kindern und Eltern, mit denen die Kriminellen versuchen könnten, das Herstellerunternehmen zu erpressen. Zwar bestreitet die Firma das Datenleck gegenüber Networkworld und gibt an, dass die öffentlich zugängliche MongoDB-Datenbank, in der sich die Aufnahmen und weitere Anmeldedaten von Nutzern befanden, von einem externen Unternehmen verwaltet wird; sie haben allerdings dennoch allen Nutzern die Änderung des Passworts empfohlen.

Es ist nicht das erste Mal, dass moderne vernetzte Spielzeuge in letzter Zeit in die Schlagzeilen geraten: Erst vor kurzem hat die Bundesnetzagentur die Kinderpuppe Cayla aus ähnlichen Gründen vom Markt nehmen lassen.

Oliver Keizers, Regional Director DACH beim Sicherheitsspezialisten Fidelis Cybersecurity, sieht Hersteller und Eltern nun in der Pflicht:
"Die Tatsache, dass die Sprachaufnahmen ihrer Kinder frei online zugänglich und vielleicht in den falschen Händen sind, wird wohl alle Eltern zum Schwitzen bringen. Dieses Datenleck ist nach aktuellem Kenntnisstand einer Mischung aus schlechten Authentifizierungsmethoden und dem Nutzen einer Datenbank geschuldet, die bereits Anfang des Jahres als risikoanfällig beschreiben wurde.

Für Nutzer und Eltern, die mit dem Gedanken spielen, ihren Kindern ein ähnliches, vernetztes Spielzeug zu kaufen, gilt es jetzt abzuwägen, ob man das Risiko eingehen möchte, dass damit einhergeht. Zudem sollten sie sofort natürlich ihr Zugangspasswort ändern, sowohl bei ihrem Spielzeug-Account, als auch bei allen anderen Zugängen, die das gleiche Passwort nutzen. Viele Menschen verwenden ein und dasselbe Passwort für mehrere Apps und Websites, was Cyberkriminellen nach einem Datenklau immer wieder Zugriff auf weit mehr Daten gibt, als zunächst angenommen. Das Herstellerunternehmen wiederum wird seine eigene Infrastruktur, ihre Authentifizierungsmaßnahmen und die Verwendung einer unsicheren Datenbank in den Händen eines Drittanbieters evaluieren müssen. Die Sicherung der Nutzerdaten muss für jedes moderne Unternehmen oberste Priorität besitzen – ansonsten riskieren sie vom Vertrauensverlust wie im vorliegenden Fall bis zum Verbot wie im Fall ‚Cayla‘ alles."
(Fidelis Cybersecurity: ra)

eingetragen: 10.03.17
Home & Newsletterlauf: 17.03.17


Fidelis Cybersecurity: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abbild der momentanen IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

  • Schutz der eigenen Mitarbeiter

    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

  • Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones

    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.