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Beleg für die Dimension kriminellen Handelns


BKA: Schlag gegen Cyberkriminelle - weltweites Bot-Netz zerschlagen
Nach bisherigen Erkenntnissen waren weltweit 3,2 Millionen Computersysteme Teil des sogenannten Ramnit-Bot-Netzes

(17.03.15) - Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den in Deutschland gehosteten Teil der Netzinfrastruktur eines weltweiten Bot-Netzes von Cyberkriminellen deaktiviert. Diese Maßnahme war Teil von internationalen Ermittlungen in Großbritannien, Italien und den Niederlanden, die auch von mehreren IT-Firmen unterstützt wurden. Die Arbeitsgruppe "Joint Cybercrime Action Task Force (J-CAT)" des European Cybercrime Centre (EC3) von Europol hatte das gemeinsame Vorgehen koordiniert. Nach bisherigen Erkenntnissen waren weltweit 3,2 Millionen Computersysteme Teil des sogenannten Ramnit-Bot-Netzes.

In einem Bot-Netz wird eine Vielzahl von Computern, die von Cyberkriminellen zuvor mit Schadsoftware infiziert wurden, zu einem kriminellen Netzwerk zusammengeschlossen. Dadurch können die Täter die Computersysteme unbemerkt vom Nutzer übernehmen und beispielsweise persönliche Daten wie Passwörter und Bankinformationen stehlen oder den Antivirenschutz außer Kraft setzen. Die Schadsoftware gelangte im Fall des "Ramnit-Bot-Netzes" auf verschiedene Weise auf die Computer, etwa über infizierte Links in E-Mails oder allein beim Besuch von infizierten Webseiten.

Für BKA-Präsident Holger Münch ist dieses Verfahren ein weiterer Beleg für die Dimension kriminellen Handelns im Internet: "Das Ausmaß dieses Bot-Netzes, die Anzahl von über drei Millionen Geschädigten sowie die Internationalität des kriminellen Handelns unterstreicht, wie wichtig schlagkräftige nationale wie internationale Kooperationen der Strafverfolgungsbehörden, aber auch Allianzen mit der Wirtschaft sind. Nur so können wir die Bürgerinnen und Bürger vor Cyberkriminellen schützen."

Nutzer der infizierten Computer in Deutschland werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informationstechnik (BSI) von ihren Providern informiert. (Bundeskriminalamt: ra)


Meldungen: Nachrichten

  • Migration auf Windows 10

    Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.

  • Verbesserung der IT-Sicherheit

    Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.

  • Gefahr übers Telefon

    Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.

  • Verbindliche Sicherheitsrichtlinien

    Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.

  • Infizierte Smartphones

    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.