- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Schadsoftware Carbanak


Nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung seien bisher keine deutschen Finanzinstitute oder sonstige Einrichtungen von der Malware "Carbanak" betroffen
Ausschalten von Antiviren-Software, Fernzugriff, sogenannte Key-Logging- und Screen-Capture-Funktionalität

(04.05.15) - Die Schadsoftware "Carbanak" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4437) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4267). Wie die Abgeordneten darin schrieben, hat eine Gruppe von Hackern mit dem Namen "Carbanak" nach Medienberichten eine Milliarde Dollar von rund 100 Finanzinstituten in 30 Ländern gestohlen. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich der Antwort zufolge bei "Carbanak" primär um die Bezeichnung einer Schadsoftware, die über den "Standardfunktionsumfang bekannter Schadsoftware verfügt (Ausschalten von Anti-Viren-Software, Fernzugriff, sogenannte Key-Logging- und Screen-Capture-Funktionalität)". Weiterhin soll "Carbanak" in der Lage sein, spezielle firmeninterne Bankenapplikationen festzustellen, um diese auszuforschen und anschließend zu missbrauchen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt.

Zu möglichen Tätern lägen ihr keine Erkenntnisse vor, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach ihrer Kenntnis seien bisher keine deutschen Finanzinstitute oder sonstige Einrichtungen von der Schadsoftware "Carbanak" betroffen.

Der Antwort zufolge liegen der Bundesregierung bislang nur Informationen zu Angriffen auf osteuropäische Finanzinstitute - fünf Banken in Russland und fünf Banken in der Ukraine - vor. Zwei der angegriffenen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung "einen Gesamtwert von zirka 17 Millionen US-Dollar verloren", wie aus der Antwort ferner hervorgeht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Nachrichten

  • Migration auf Windows 10

    Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.

  • Verbesserung der IT-Sicherheit

    Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.

  • Gefahr übers Telefon

    Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.

  • Verbindliche Sicherheitsrichtlinien

    Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.

  • Infizierte Smartphones

    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.