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Grüne wollen Stärkung der IT-Sicherheit


Wunsch der Grünen: Das BSI soll "zumindest im Rahmen seiner Aufgaben gegenüber Wirtschaft und Zivilgesellschaft" unabhängig gestellt und in seiner Beratungsfunktion gegenüber und Bürgern wie Unternehmen gestärkt werden
Nach Auffassung der Grünen-Fraktion muss insbesondere bei der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und Gefahrenbeobachtung auf IT-Sicherheit gefährdende Maßnahmen verzichtet werden



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland. Dazu soll die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket umsetzen, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/1328). So soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion "schnellstmöglich ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorlegen", das mehr als nur die bisher berücksichtigte kritische Infrastruktur umfassen und auch öffentliche Stellen einbeziehen soll. Die Verantwortung für IT-Sicherheit müsse aus dem Bundesinnenministerium herausgelöst werden, "um den effektiven Grundrechtsschutz zu stärken". Zudem müssten klare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung benannt werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll der Vorlage zufolge "zumindest im Rahmen seiner Aufgaben gegenüber Wirtschaft und Zivilgesellschaft" unabhängig gestellt und in seiner Beratungsfunktion gegenüber und Bürgern wie Unternehmen gestärkt werden. Zudem brauche das "Cyberabwehrzentrum" der Bundesbehörden "hinreichend bestimmte Regelungen bezüglich seiner konkreten Aufgaben und der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden".

Sowohl die Rechte und Pflichten dieser Behörden als auch Maßgaben für unterschiedliche Handlungsformate und der Umgang mit Informationen und Daten müssten klar gesetzlich geregelt werden.

Ferner soll das Personal der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit laut Antrag "in einem neuen Herausforderungen und gesetzlichen Aufgaben angemessenen Umfang von circa 200 zusätzlichen Stellen aufgestockt werden". Zudem muss nach Auffassung der Grünen-Fraktion insbesondere bei der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und Gefahrenbeobachtung auf IT-Sicherheit gefährdende Maßnahmen verzichtet werden.

"Hierzu gehören unter anderem offensive Operationen und sogenannte Hack backs, der staatliche Ankauf, das Offenhalten und die Nutzung von bislang nicht öffentlich bekannten Sicherheitslücken (Zero-DayExploits) und Überlegungen einer gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Hintertüren in Hard- und Software zu verbauen", heißt es in der Vorlage weiter. Die behördliche Ausnutzung von Schwachstellen dürfe nur auf hinreichend konkreter gesetzlicher Grundlage und in einem rechtsstaatskonformen Verfahren erfolgen. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten unter anderem dafür, dass Sicherheitslücken schnellstmöglich im Zusammenspiel staatlicher und privater Akteure geschlossen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.03.18
Newsletterlauf: 08.05.18


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