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Scam-Versuche melden!


Wilhelmshavener Polizei gelingt Schlag gegen international tätige Cybercrime-Betrüger
Falsche Microsoft-Mitarbeiter boten nach Infizierung von Windows-Rechnern kostenpflichtige Support-Dienstleistungen an – Ermittler suchen nun Kontakt zu Geschädigten



Ende Februar hat das Team Cybercrime der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland Wohn- und Geschäftsräume im Raum Wilhelmshaven durchsucht und dabei zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen sowie umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die beiden Verdächtigen haben mutmaßlich für eine international operierende Tätergruppe gearbeitet, die sich als Microsoft Mitarbeiter ausgibt und per Telefon kostenpflichtige Support-Dienstleistungen für mit Schadsoftware (Malware) infizierte Windows-Rechner anbietet.

Diese Betrugsmasche ist seit Monaten bekannt, allerdings handelten die jetzt verdächtigten Personen anders, wie die Polizei Wilhelmshaven in einer Pressemitteilung bekannt gab. Demnach wurden Rechner von Anwendern gesperrt, die Webseiten von unseriösen Quellen, oftmals mit pornografischem Inhalt, aufgerufen haben. Auf dem Sperrbildschirm erschien eine 0800-Telefonnummer, unter der angeblich Hilfe zu erwarten sei.

Hinter der Nummer boten angebliche Microsoft-Mitarbeiter kostenpflichtige Dienstleistungen an, um das System wieder freizuschalten. Die Polizei Wilhelmshaven ermittelt gegen die beiden Verdächtigen wegen banden- und gewerbsmäßig begangener Computersabotage sowie Erpressung. Das zuständige Amtsgericht Osnabrück hat Haftbefehle erlassen, die nach richterlicher Anhörung der Festgenommenen aber außer Vollzug gesetzt wurden. Die Ermittler werden nun Kontakt zu den Geschädigten aufnehmen und klären, welchen Tatbeitrag die Festgenommenen tatsächlich geleistet haben.

Microsoft hat die Strafverfolgungsbehörden bei den Ermittlungsarbeiten mit seiner Digital Crimes Unit unterstützt, mit der das Unternehmen auf der Basis modernster Analysemethoden eigene Untersuchungen gegen Cyber-Kriminalität durchführt. Die Unit besteht aus Anwälten, Forensikern und Ingenieuren. Das Unternehmen hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen des Wilhelmshavener Team Cybercrime einen eigenen Strafantrag gestellt und der Osnabrücker Staatsanwaltschaft Erkenntnisse aus seinen Ermittlungen in USA, England, Deutschland, Indien und Australien zur Verfügung gestellt.

"Wir begrüßen das engagierte Vorgehen der Behörden gegen Callcenter, die unter falscher Identität Computernutzer einschüchtern und in eine Betrugsmasche verwickeln", sagt Joachim Rosenögger, Ermittler bei der Digital Crimes Unit von Microsoft: "Das Vorgehen der Behörden in Wilhelmshaven zeigt, dass solche Banden zur Rechenschaft gezogen werden und sich nicht hinter einem internationalen Geflecht von Firmen verstecken können. Microsoft wird bei weiteren Fällen außerhalb Deutschlands auch selbst den Strafverfolgungsdruck auf diese Gruppen weiter erhöhen."

Microsoft weist darauf hin, dass es in Kombination mit der in Wilhelmshaven aufgeflogenen Masche weitere Betrugsversuche gibt. Dabei wird Verbrauchern, die bereits Opfer der Betrüger geworden sind, die Rückzahlung der von ihnen bezahlten Gebühren für den Fall in Aussicht gestellt, dass ein noch fehlender Betrag eingezahlt wird. Bei diesen erneuten Betrügereien entstehen mitunter Schäden im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Microsoft rät Anwendern dazu, telefonische Betrugsversuche umgehend zu beenden und auf keinen Fall Fremdsoftware für ihr Endgerät zu erwerben oder zu installieren. Stattdessen sollten Betroffene die Polizei aufsuchen und den Betrugsversuch dort anzeigen. Verbraucher können der Microsoft Digital Crimes Unit über eine spezielle Webseite Scam-Versuche melden: www.microsoft.com/reportascam. (Microsoft: ra)

eingetragen: 18.04.17
Home & Newsletterlauf: 04.05.17


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Meldungen: Nachrichten

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    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.