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Drei Kategorien von Insider-Bedrohungen


Wenn Kollegen zum Sicherheitsrisiko werden: Wirksamer Schutz vor Insider-Bedrohungen
Bei der Planung und Anpassung von Sicherheitsstrategien werden Dritte, beispielsweise Dienstleister, von Organisationen häufig übersehen



Von Anurag Kahol, CTO, Bitglass

Traditionell richtet sich das Augenmerk bei IT-Sicherheitsmaßnahmen vornehmlich darauf, Risiken durch externe Bedrohungen zu minimieren und Angriffsvektoren zu schließen. Mit neuen Technologien sowie den erhöhten Anforderungen an die Datensicherheit rücken allerdings auch Bedrohungen, die innerhalb der Organisation entstehen, in den Fokus. Die Einführung von Cloud Computing-Anwendungen und die gestiegene Nutzung von Privatgeräten für geschäftliche Aufgaben haben die Prävalenz dieser Bedrohungen deutlich erhöht, da sensible Informationen viel leichter zugänglich sind.

Nicht alle unternehmensinternen Sicherheitsrisiken sind absichtlich durch Mitarbeiter verursacht. Doch unabhängig davon, ist das Ergebnis stets dasselbe: Der Verlust vertraulicher Daten. Allgemein können Insider-Bedrohungen in drei Kategorien unterteilt werden:

1. Akteure mit bösen Absichten
Ob Rache am Arbeitgeber, Wirtschaftsspionage oder persönliche Bereicherung: Akteure mit derartigen Motiven gehen mit dem Vorsatz, Unternehmensinformationen zu stehlen, ans Werk. Zwar ist diese Gruppe eher eine Ausnahme, jedoch ist der Schaden, die sie anrichten kann, erheblich. Da sie über legitime Zugangsdaten verfügen, können sie jederzeit auf sensibelste Informationen zugreifen, ohne einen Sicherheitsalarm auszulösen.

2. Unachtsamkeit von Mitarbeitern
Während verärgerte Mitarbeiter zweifelsohne eine Sicherheitsbedrohung darstellen, können loyale, jedoch nachlässige Mitarbeiter in dieser Hinsicht ebenso problematisch sein. Sicherheitsrisiken können beispielsweise unbeabsichtigt entstehen, wenn Mitarbeiter unterwegs ungesichertes öffentliches WLAN nutzen, Anmeldeinformationen verlieren, auf verdächtige E-Mail-Links klicken, ihr Mobilgerät unbeaufsichtigt lassen oder versehentlich sensible Informationen mit Unbefugten teilen. Jedes dieser Missgeschicke eröffnet Kriminellen ein Einfalltor, das unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen nicht bestanden hätte.

3. Externe Dienstleister
Bei der Planung und Anpassung von Sicherheitsstrategien werden Dritte, beispielsweise Dienstleister, von Organisationen häufig übersehen. Viele Mitarbeiter von Drittanbietern, wie zum Beispiel Agenturen, agieren als voll integrierte Mitglieder einer Organisation. Sie erhalten oft legitime IT-Anmeldeinformationen, um gemeinsam Dokumente über Cloud-Laufwerke auszutauschen. Auch sie können daher, ebenso wie interne Mitarbeiter, über detaillierte Kenntnisse der internen Prozesse und Kontrollmechanismen verfügen.

Schutzmaßnahmen gegen interne Bedrohungen und Account-Missbrauch
Neben den typischen Insider-Bedrohungen gibt es auch Attacken, die zwar von externen Angreifern durchgeführt werden, sich allerdings das Vertrauen zu Mitarbeitern der Organisation zu Nutze machen. Kapern Hacker einen Account, nachdem sie legitime Anmeldedaten – beispielsweise durch Social Engineering oder Spoofing – erbeutet haben, kann es sehr lange dauern, bis dies der IT-Verwaltung auffällt, da anormales Verhalten schwer zu erkennen ist.

Währenddessen können die Unbefugten sich jedoch große Mengen an sensiblen, internen Daten aneignen. Ein hohes Maß an Misstrauen gegenüber Mitarbeitern ist im Sinne der Datensicherheit bei Cloud-Apps daher durchaus angemessen. Um diese effektiv schützen zu können, sollten jedoch weitere Maßnahmen ergriffen werden:

• >> Identitäts- und Zugriffsmanagement (Identity and Access Management, IAM):
Alphanumerische Passwörter bieten keine ausreichende Account-Sicherheit. Egal ob ein verärgerter Mitarbeiter oder ein böswilliger Akteur, der sich unerlaubt Zugriff verschafft hat: Um die "guten" von den "bösen" Nutzern unterscheiden zu können, muss eine weitere Sicherheitsebene durch Identitäts- und Zugriffsmanagement eingezogen werden. Dies geschieht durch Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und kontextbezogene Zugriffskontrolle, die etwa Abteilungszugehörigkeit und den geografischen Standort berücksichtigt. Zudem verhindert eine Session-Verwaltung, die inaktive Benutzer automatisch aus Unternehmensanwendungen ausloggt, unbefugten Zugriff und den unautorisierten Gebrauch des Accounts.

• >> Data Loss Prevention (DLP):
Der Einsatz von Cloud DLP ermöglicht es den Mitarbeitern, sicher zu arbeiten – wo immer sie wollen, wann immer sie wollen und von den Geräten ihrer Wahl. Ein typisches Cloud-DLP-Angebot sollte Wasserzeichen zur Nachverfolgung, Verschlüsselung auf Datei- und Feldebene, Redaktions- und andere Funktionen beinhalten, die sicherstellen, dass sensible Daten nie in die falschen Hände geraten.

• >> Automatisierung:
In der heutigen datengetriebenen Geschäftswelt genügt es nicht mehr, potenzielle Cloud-Sicherheitsbedrohungen manuell zu identifizieren und zu analysieren. Automatisierungslösungen nutzen maschinelles Lernen, um bösartiges oder verdächtiges Verhalten zu erkennen: Beispielsweise Mitarbeiter, die auf Dokumente zugreifen, die für ihre Arbeit nicht relevant sind, oder Mitarbeiter, die plötzlich untypisch große Mengen an vertraulichen Informationen herunterladen.

• >> Sicherheitstraining:
Während die Technologie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Datensicherheit leistet, kann auch eine so einfache Maßnahme wie die Schulung der Mitarbeiter eine Schlüsselrolle spielen. Regelmäßige Updates und Auffrischungskurse sorgen dafür, dass der Datenschutz im Vordergrund steht und die Mitarbeiter über die neuesten Best Practices auf dem Laufenden bleiben. Durch die Diskussion über die Bedeutung der Verteidigung von Daten und die Folgen einer Nichtbeachtung können Risiken wie Diebstahl und Datenverlust reduziert werden.

Mit dieser robusten Sicherheitsstrategie können Unternehmen Cloud-Technologien vorteilhaft für ihre Business-Agilität nutzen und die damit verbundenen Schwachstellen ausmerzen. Auf diese Weise kann das Unternehmen rund um die Uhr sowohl die Datensicherheit als auch eine optimale Effizienz der Betriebsabläufe gewährleisten. (Bitglass: ra)

eingetragen: 22.02.19
Newsletterlauf: 26.03.19

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.