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E-Mail-Konten geknackt


Neuer Fall von großflächigem Identitätsdiebstahl: BSI informiert Betroffene
Inhaber der E-Mail-Adressen werden vom BSI in Zusammenarbeit mit den Online-Dienstleistern Deutsche Telekom, Freenet, gmx.de, Kabel Deutschland, Vodafone und web.de informiert

(09.04.14) - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert angesichts eines erneuten Falles von großflächigem Identitätsdiebstahl betroffene Bürger in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) hat dem BSI einen Datensatz mit rund 21 Millionen E-Mail-Adressen und Passwörtern zur Verfügung gestellt. Nach technischer Analyse und Bereinigung durch das BSI verblieben rund 18 Millionen von Identitätsdiebstahl betroffene E-Mail-Adressen, darunter rund 3 Millionen deutsche E-Mail-Adressen. Die Inhaber der E-Mail-Adressen werden vom BSI in Zusammenarbeit mit den Online-Dienstleistern Deutsche Telekom, Freenet, gmx.de, Kabel Deutschland, Vodafone und web.de informiert. Zudem stellt das BSI wieder einen webbasierten Sicherheitstest zur Verfügung.

Die digitalen Identitäten sind im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens gefunden worden. Mit den E-Mail-Adressen und den zugehörigen Passwörtern versuchen Kriminelle mithilfe eines Bot-Netzes, sich in E-Mail-Accounts einzuloggen und diese für den Versand von Spam-Mails zu missbrauchen. Das Bot-Netz ist noch in Betrieb, die gestohlenen Identitäten werden aktiv ausgenutzt. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den gefundenen Adressen und Passwörtern sowohl um Zugangsdaten zu E-Mail-Konten als auch um Zugangsdaten zu anderen Online-Accounts wie Online Shops, Internet-Foren oder Sozialen Netzwerken handelt.

Information per E-Mail und Prüfmöglichkeit auf Internetseite
Aufgrund dieser aktuellen Ausnutzung der Daten erfolgt die Information der Betroffenen in Deutschland in einem zweigeteilten, datenschutzkonformen Verfahren unter Beteiligung der Online-Dienstleister Deutsche Telekom, Freenet, gmx.de, Kabel Deutschland, Vodafone und web.de. Das BSI hat diesen Providern die in ihren Domänenbereich fallenden E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, damit diese im Rahmen ihrer bestehenden Kundenbeziehungen ihre Kunden informieren. Hierbei handelt es sich um ein datenschutzgerechtes Verfahren zur Warnung vor IT-Risiken, mit dem im vorliegenden Fall bereits rund 70 Prozent der Betroffenen in Deutschland abgedeckt werden können.

Internetnutzer, die ein E-Mail-Account bei einem anderen als den oben genannten Dienstleistern haben oder einen eigenen Webserver betreiben, sind aufgerufen, mithilfe des vom BSI bereitgestellten webbasierten Sicherheitstests unter https://www.sicherheitstest.bsi.de zu überprüfen, ob sie von dem erneuten Identitätsdiebstahl betroffen sind. Der neue Datensatz wurde in den seit Januar bestehenden Sicherheitstest eingepflegt. Die eingegebene Adresse wird in einem technischen Verfahren vom BSI mit den Daten abgeglichen, die die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) zur Verfügung gestellt hat. Ist die Adresse und damit auch die digitale Identität des Nutzers betroffen, so erhält dieser eine entsprechende Information per E-Mail an die angegebene Adresse. Ist die eingegebene E-Mail-Adresse nicht betroffen, so erhält der Nutzer keine Benachrichtigung.

Betroffene sollten Rechner bereinigen und Passwörter ändern
Das BSI geht derzeit davon aus, dass sich die Online-Kriminellen verschiedener Quellen bedient haben, um an die Zugangsdaten zu gelangen. Eine dieser möglichen Quellen sind die Rechner von Internetnutzern, zu denen sich die Angreifer Zugriff verschafft haben können. Dazu wird der Rechner in der Regel mit einer Schadsoftware infiziert, die dann die Eingabe der Zugangsdaten mitliest. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Schadsoftware auch zu anderen Zwecken genutzt werden kann, etwa zur Ausspähung weiterer Daten auf dem Computer oder zur Manipulation von Online-Transaktionen, die die Anwender etwa beim Online-Shopping durchführen.

Betroffene, die von ihrem Provider informiert wurden oder ihre Betroffenheit über den webbasierten Sicherheitstest herausgefunden haben, erhalten mit der Information daher auch Empfehlungen zu erforderlichen Bereinigungs- und Schutzmaßnahmen:

1.
Der eigene Computer ebenso wie andere genutzte Rechner sollten mit einem Virenschutzprogramm auf Befall mit Schadsoftware überprüft und bereinigt werden. Als zusätzliche Möglichkeit der Überprüfung kann der PC-Cleaner (http://install.avira-update.com/package/pccleanerwebloader/win32/de/avira_pc_cleaner_de.exe) verwendet werden, zu dem auf der auf der Webseite BSI für Bürger
(http://www.bsi-fuer-buerger.de) verlinkt ist.

2.
Nach der Überprüfung und Bereinigung des Rechners sollten Anwender ihr E-Mail-Passwort sowie auch alle anderen Passwörter ändern (http://www.bsi.bund.de/BSIFB/DE/MeinPC/Passwoerter/passwoerter_node.html), die sie zur Anmeldung bei Sozialen Netzwerken, Online-Shops und anderen Online-Diensten nutzen.

3.
Um generell zu verhindern, dass Schadsoftware auf den Rechner gelangt, sollten Anwender die grundlegenden Sicherheitsregeln (https://www.bsi.bund.de/BSIFB/12Tipps.html ) beachten, die das BSI auf seiner Webseite BSI für Bürger zusammengestellt hat.

4.
Anwender sollten zukünftig in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob ihr Computer verwundbar für Angriffe aus dem Internet ist. Eine schnelle Testmöglichkeit bietet das Angebot Check and Secure der Initiative botfrei.de des eco-Verbands (https://www.check-and-secure.com/start/). (BSI: ra)

BSI: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.