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Empfehlungen für sicheres Online-Shopping


Phishing: BSI weist auf Gefahr von Cyber-Angriffen beim Online-Shopping hin
Bei Unsicherheit über die Echtheit der E-Mail sollten sich Nutzer mit dem entsprechenden Anbieter in Verbindung setzen

(13.01.16) - Online-Shopping: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist aus diesem Grund auf wichtige Schutzmaßnahmen für Einkäufe im Internet hin. Mit den steigenden Umsatzzahlen wächst auch die Gefahr von Cyber-Angriffen und Phishing-Attacken. So nutzen Cyber-Kriminelle das Online-Geschäft aus, um mit Phishing-Angriffen Adressen, Passwörter und Kontonummern von unachtsamen Nutzern zu stehlen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) soll Internetkriminalität in Deutschland jährlich einen Schaden von rund 3,4 Milliarden Euro verursachen, dies entspricht 0,1 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Phishing gehört dabei zu den häufigsten Straftaten im Netz und verursacht demnach einen jährlichen Schaden von rund 793 Millionen Euro.

Um Online-Shopper zu sensibilisieren, hat das BSI die wichtigsten Sicherheitsregeln für das Surfen im Internet und den E-Mail-Verkehr zusammengestellt. Erste Regel: Niemals auf Links in E-Mails von unbekannten Empfängern klicken. So erhält beispielsweise ein Kunde eines großen Online-Versandhandels eine E-Mail, in der er aufgefordert wird, auf den Link "Holen Sie sich Ihren Gutschein" zu klicken. Der Kunde wird damit auf eine Webseite gelockt, die oft der des Unternehmens nachempfunden ist, aber eine andere URL besitzt – das erkennt man, wenn man mit der Maus über den Link fährt und auf die dann angezeigte Adresse achtet. Hier wird meist auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich nicht um das seriöse Unternehmen handelt. Vielmehr verleitet die Seite nur dazu, vertrauliche Daten oder Kontodaten preiszugeben.

Falls Nutzer unsicher sind, ob die E-Mail echt ist, sollten sie sich telefonisch oder brieflich mit dem entsprechenden Anbieter in Verbindung setzen, aber keinesfalls auf die Nachricht antworten oder dem angegebenen Link folgen. Wieder andere Phishing-Mails haben die Schadprogramme gleich als ZIP- oder exe-Datei im Anhang: Um die Aufmerksamkeit der Empfänger zu erregen, enthalten sie Informationen zu vermeintlichen Zustellbenachrichtigungen von Paketen, Transaktionsmitteilungen von Banken oder Rechnungen. Öffnet der Empfänger den Anhang der Phishing-Mail, entpackt er damit direkt das Schadprogramm – meist einen Trojaner, der Cyber-Kriminellen dazu dient, Benutzerinformationen auszuspähen. Die auf diesen unterschiedlichen Wegen gewonnenen Daten nutzen Kriminelle, um Zahlungen zu Lasten des Opfers anzustoßen. Generell gilt, dass seriöse Anbieter und Banken ihre Kunden niemals per E-Mail auffordern, ihre Nutzer- oder Kontodaten preiszugeben.

Online-Shopper sollten zudem darauf achten, dass ihre Browser immer aktuell sind. Zusätzlich gibt es Browser-Erweiterungen, die vor gehackten Seiten warnen. Bei den neusten Versionen der gängigen Browser sind bereits Phishing-Filter eingebaut. Regelmäßige Aktualisierungen der Virenschutzsoftware sowie die Nutzung von automatischen Update-Diensten von Betriebssystemen und Programmen schützen ebenfalls. Für tiefgreifende Änderungen am Betriebssystem selbst sind Administratorrechte erforderlich. Ohne diese Rechte können viele Schadprogramme oft nur begrenzt Schaden anrichten. Eine effektive Schutzmaßnahme ist daher, zum Surfen ein Benutzerkonto mit eingeschränkten Rechten zu benutzen. Zuletzt sollte die Funktion "Aktive Inhalte ausführen" im Browser ausgeschaltet werden – oder es sollte zumindest sichergestellt sein, dass über die entsprechende Funktion in den Sicherheitseinstellungen des Browsers in jedem Einzelfall angefragt wird, ob aktive Inhalte ausgeführt werden dürfen. Dies verhindert, dass über aktive Inhalte Schadprogramme auf das Gerät des Nutzers gelangen.

Durch die Beachtung der genannten Sicherheitsregeln können bereits viele Phishing- und andere Attacken verhindert werden. Weitere Informationen rund um die Themen Phishing und Risiken im Internet stehen auf der Webseite des BSI "BSI für Bürger" zur Verfügung:
- www.bsi-fuer-buerger.de/Phishing
- 12 Tipps zur Erkennung von Phishing-E-Mails
- Schutzmaßnahmen vor Phishing-Angriffen

(BSI: ra)

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.