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IT-Sicherheitsmaßnahmen für Geldautomaten


Unerwünschte Auszahlung: Cyberangriffe auf Geldautomaten
Analyse zeigt, wie Geldautomaten von Hackern manipuliert werden können



Fast jeder Geldautomat weltweit kann illegal gekapert und manipuliert werden – mit oder ohne Hilfe eines Schadprogramms (Malware-Software). Laut einer Analyse von Kaspersky Lab liegt das an der weitverbreiteten Nutzung veralteter und unsicherer Software, Fehlern in der Netzwerkkonfiguration sowie Mängeln bei der physischen Sicherheit von Geldautomaten.

In den vergangenen Jahren konnten Cyberkriminelle immer wieder Geldautomaten attackieren. So hat Kaspersky Lab im Jahr 2014 mit Tyupkin einen der ersten Schädlinge entdeckt, der Geldautomaten angriff. Im Jahr 2015 folgte dann die Enthüllung der Carbanak-Gang, die unter anderem in der Lage war, Infrastrukturen von Banken so zu kompromittieren, dass sie Geld von Automaten abheben konnten. Bei beiden Angriffen wurden mehrere Schwachstellen der bei Geldautomaten eingesetzten Technologie ausgenutzt – sowie der dahinter stehenden Infrastruktur.

Die Kaspersky-Experten für Penetrationstests haben eine Untersuchung durchgeführt, bei der sie reale Attacken näher analysiert sowie für mehrere Banken Sicherheitseinschätzungen für Bankautomaten vorgenommen haben.

"Die Ergebnisse unserer Untersuchung zeigen: Auch wenn Anbieter derzeit Geldautomaten mit starken Sicherheitsmaßnahmen ausstatten, setzen Banken noch zu viele unsichere Modelle ein – was sie für Kriminelle verwundbar macht. Dies kann finanzielle Verluste für Banken und ihre Kunden zur Folge haben", bilanziert Olga Kochetova, Sicherheitsexpertin der Penetrationstestabteilung von Kaspersky Lab. "Das Problem liegt unserer Meinung nach darin, dass lange der Irrglaube vorherrschte, Cyberkriminelle würden nur Online-Banking-Prozesse attackieren, was auch nach wie vor der Fall ist, allerdings ergänzt um direkte Angriffe auf Geldautomaten."

Analyseergebnisse von Kaspersky Lab
Die Kaspersky-Analyse offenbart zwei wunde Punkte, über die Geldautomaten attackiert werden können.

>> 1. Software-Probleme: Auf Geldautomaten kommen häufig veraltete Versionen von Betriebssystemen zum Einsatz – eine Schwachstelle, die von Schadprogrammen und Exploits ausgenutzt werden kann. Üblicherweise basiert die Software, welche die Interaktion zwischen der Infrastruktur und weiteren Hardware-Einheiten sowie den Barauszahlungs- und Kreditkartenprozess steuert auf dem XFS-Standard.

Die veraltete undunsichere Technologie, die zur Standardisierung von Geldautomaten-Software entwickelt wurde, hat folgendes Problem: XFS erfordert keine Autorisierung durchzuführender Befehle.

Das bedeutet: Jede Anwendung, die auf einem Geldautomaten installiert und ausgeführt wird, kann jeder weiteren Geldautomaten-Hardware-Einheit Befehle
erteilen – inklusive dem Kartenleser und der Bargeldausgabe. Wurde ein Geldautomat mit einem Schädling infiziert, erhält dieser Schädling nahezu die komplette Kontrolle über das Gerät. Er kann die PIN-Pad-Eingaben auslesen, Kartendaten speichern oder Geld auswerfen.

>> 2- Physische Sicherheit: In vielen von Kaspersky Lab beobachteten Fällen haben Kriminelle keine Malware zur Infizierung eines Geldautomaten oder einer Infrastruktur eingesetzt. Sie haben auf Schwachstellen innerhalb der physischen Security gesetzt – ein weit verbreitetes Problem. Die Konstruktion und Installation von Geldautomaten ermöglicht sehr häufig Dritten Zugang zum im Gehäuse installierten PC; oder zum Netzwerk, das die Maschine mit dem Internet verbindet. Erhalten Kriminelle physischen Zugang auf einen Geldautomaten, können sie:

• >> speziell programmierte Minicomputer (Black-Box) im Geldautomaten installieren, mit denen sie die Fernkontrolle über den Automaten bekommen;
• >> den Geldautomaten mit einer gefälschten Prozesszentrale verbinden.

IT-Sicherheitsmaßnahmen für Geldautomaten
Die Verbindung zwischen Geldautomat und Prozesszentrale kann über verschiedene Wege geschützt werden: beispielsweise per Virtual Private Network (VPN) auf Hardware- oder Software-Basis, SSL/TLS-Verschlüsselung, eine Firewall oder MAC-Authentifizierung und xDC-Protokollimplementierungen. Diese werden jedoch häufig nicht angewandt oder sind fehlerhaft konfiguriert. Deshalb sollte die Sicherheit von Geldautomaten über Penetrationstests regelmäßig überprüft werden.

Hersteller von Geldautomaten sollten die folgenden Cybersicherheitsaspekte berücksichtigen:
• >> Der XFS-Standards sollte mit einem Schwerpunkt auf dem Bereich physische Sicherheit überarbeitet werden und Zwei-Faktor-Authentifizierung zwischen Hardware und legitimer Software eingeführt werden. So wird die Wahrscheinlichkeit einer unautorisierten Geldentnahme durch Trojaner und Angreifer, die direkt die Kontrolle über einen Automaten haben möchten, minimiert.

• >> Eine Art "authentifizierte Geldausgabe" muss eingeführt werden, damit die Möglichkeit einer Attacke über gefälschte Prozesszentralen ausgeschlossen werden kann.

• >> Implementierung von Verschlüsselungsschutz und Identitätskontrolle von Daten, die zwischen Hardware-Einheiten und den PCs im Geldautomat übertragen werden.
(Kaspersky Lab: ra)

eingetragen: 29.04.16
Home & Newsletterlauf: 30.05.16


Kaspersky Lab: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.