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E-Mail-Betrug: Dubiose Rechnungen an Domaininhaber


Mit vorgegaukeltem Warnhinweis bitten Betrüger derzeit um eine zehnjährige Vorauszahlung für Domains
Domain-Inhaber werden darauf angesprochen, einen "Antrag auf Registrierung der Website xy erhalten" zu haben



Domain-Inhaber sehen sich momentan einem neuen E-Mail Betrug gegenüber, warnen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group: "Per E-Mail erhalten sie offiziell anmutende Warnmeldungen von Absendern wie Deutsche Domain-Namen oder auch European Trademarks & Domains. Im Schreiben geht es inhaltlich um die Website des Domain-Inhabers und um die Namensrechte für verschiedene Domainendungen", informiert Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group.
Wer in den vergangenen Wochen eine E-Mail von Deutsche Domain-Namen, European Trademarks & Domains, DNS Germany, German Domain and Trademark Office oder Internet Domain Service Austria erhalten hat, sollte höchste Vorsicht walten lassen. Es handelt sich hierbei um eine neue Betrugsmasche. Domain-Inhaber werden darauf angesprochen, einen "Antrag auf Registrierung der Website xy erhalten" zu haben. Man sei "gesetzlich dazu verpflichtet, […] [die Domain-Inhaber] zu kontaktieren, um Ihnen das erste Registrierungsrecht anzubieten."

"Die E-Mail soll den Anschein erwecken, als habe ein Dritter nach einer alternativen Domain-Endung angefragt. Derjenige, der das Schreiben erhält, solle eine Art "Vorkaufsrecht" erhalten. Für eine zehnjährige Registrierung der angeblich angefragten Domain kommen dann Kosten von knapp 200 Euro auf das Opfer zu. Binnen 24 Stunden sei die Bearbeitung abgeschlossen", so Heutger und warnt: "Ob eine solche Registrierung der Domainendung tatsächlich stattfindet, ist fragwürdig. Ich rate dazu, diese E-Mail zu ignorieren, denn sie ist in keinster Weise seriös und kommt einem Betrugsversuch gleich."

E-Mail Betrug erkennen
Die Macher der E-Mail haben sich Mühe dabei gegeben, den Eindruck zu erwecken, dass das Schreiben von einer Behörde stammt. Im Logo der Betrugs-Mail finden sich die typischen Farben Schwarz, Rot und Gelb – das macht den Eindruck, es handele sich um eine Bundesbehörde. Jedoch wurde der Adler im Logo etwas verändert. Außerdem lauten die Domainendungen auf .com – keine deutsche Behörde verwendet diese Endung. Auf den Websites der Versender fehlen sowohl Impressum als auch die Angabe einer Telefonnummer. Ein klares Zeichen für E-Mail Betrug.

"Eine Domainendung kann übrigens jeder registrieren. Dafür fällt jedoch keine 10-Jahresgebühr, sondern ein jährlicher Preis an. Der Domaincheck über www.inwx.de zeigt, ob eine Wunschdomain verfügbar ist und was sie jährlich kosten würde", sagt Christian Heutger. Soll es für eine Hauptdomain unterschiedliche Domainendungen geben, können auch diese registriert und mittels 301-Weiterleitung auf die Hauptdomain umgeleitet werden. Da sich lediglich die URL in der Adresszeile des Browsers ändert, bleibt die 301-Weiterleitung für Website-Besucher nahezu unbemerkt.

"Eine solche Weiterleitung wird mittels PHP oder .htaccess-Datei erstellt. Beim Apache Webserver ist das das mod_rewrite Modul zu verwenden. Wer es sich zutraut, kann die Umleitung selbst einrichten, ansonsten lässt man sie über eine Partneragentur einrichten", gibt der Experte noch einen Tipp.

Die Masche mit dem E-Mail-Betrug ist nicht neu – es gibt bereits zahlreiche Absender, die als Abzocker bekannt sind. Die als Abzocker bekannten Unternehmen, Absender, Betreffzeilen und verwendete Domains hat PSW Group zum Abruf zusammengestellt: https://www.psw-Group.de/blog/e-mail-betrug-dubiose-rechnungen-an-domain-inhaber/6563.
(PSW Group: ra)

eingetragen: 04.01.19
Newsletterlauf: 22.01.19

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Meldungen: Tipps & Hinweise

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    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

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    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

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  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.