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Fake-Shop im Internet: Oftmals täuschend echt


Achtung: Täuschend echt! Warnung vor Online-Fake-Shops
Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar



Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren. Werden begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten Kundenaugen vor einer Bestellung besonders wachsam sein. Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden. Ihren Fake mit einem Online-Shop lassen sich die Schwindler von Kunden teuer bezahlen.

"Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein gezahltes Geld jemals wiederzusehen", warnt die Verbraucherzentrale NRW. Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug. Eine solche Täuschung sollte angezeigt werden. Jedes gemeldete Delikt wird von der Polizei strafrechtlich verfolgt. Unter dem Motto "Achtung! Täuschend echt" haben Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt (LKA) NRW der um sich greifenden Masche den Kampf angesagt.

Nachfolgend erfahren Online-Käufer an welchen Merkmalen Fake-Shops vor einer Bestellung erkennbar sind und was zu tun ist, falls man auf ein Schwindelangebot hereingefallen ist:

>> Untrügliche Erkennungszeichen Fehlanzeige: Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fake immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.

>> Alle Angaben prüfen: Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere - darunter auch kundenfreundliche - Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details - etwa der Beschaffenheit des Produkts - angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie "Trusted Shop Guarantee" (Trusted Shops), "s@fer-shopping" (TÜV Süd) und "Geprüfter Onlineshop EHI" (EHI Retail Institute GmbH) geworben?
Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.

>> Vorsicht bei Vorkasse: Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere - auch kundenfreundliche - Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

>> Fälscher zocken unerkannt ab: Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie oft immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.

>> Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos: Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

eingetragen: 09.12.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16


Verbraucherzentrale NRW: Steckbrief

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.