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  Rubrik: Markt/UnternehmenGroßes Marktpotential für datenschutzkonforme VideoüberwachungslösungenNicht jede Videoüberwachung ist rechtswidrig(27.07.11) - Rechtswidrige Videoüberwachungen geraten immer häufiger in die Schlagzeilen - so auch in den letzten Monaten: Das Verwaltungsgericht Hannover verurteilte erst in der vergangenen Woche die polizeiliche Videoüberwachung als rechtswidrig. Und im Februar dieses Jahres beanstandete der oberste Datenschützer des Landes Hamburg die umfassende Videoüberwachung in den Einkaufszentren einer bekannten Unternehmensgruppe als illegal. Diese zog daraufhin die Konsequenzen und ließ die beanstandeten Kameras entfernen, was nicht nur mit Kosten verbunden war, sondern möglicherweise auch die Videoüberwachung sicherheitsrelevanter Bereiche einschränkt. Doch eine Videoüberwachung ist nicht in jedem Fall rechtswidrig. Das gilt vor allem dann, wenn die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Darauf weist die artec technologies AG hin, die sich auf die Entwicklung datenschutzkonformer Videoüberwachungslösungen spezialisiert hat. Deren Experten gehen davon aus, dass die Entscheidung des Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten eine deutschlandweite Signalwirkung haben wird. Schon jetzt werden sie seitens Unternehmen vermehrt auf Lösungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben angesprochen. "Mit unserem neuen Produkt 'Multieye PrivacyShield', das sich bewegende Objekte - wie zum Beispiel Personen - in der Live-Darstellung auf einem Monitor unkenntlich macht, unterstützen wir Unternehmen dabei, den Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung zu entsprechen", erklärt Thomas Hoffmann, CEO der artec technologies AG. Er sieht in diesem Bereich für die nächsten Jahre ein gewaltiges Marktpotential, das über Deutschland hinaus in ganz Europa für datenschutzkonforme Videoüberwachungslösungen entstehen wird. (artec technologies: ma)