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Bluecarat unterstützt "No-Spy-Klausel"


Die Bluecarat AG erstellt für ihre Kunden eine Vielzahl von IT-Security-Lösungen und begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse reduzieren
Das Ausmaß der in jüngster Vergangenheit offen gewordenen Datenschutzverletzungen scheint den pragmatischen, vorerst auf künftige Vergaben beschränkten Erlass notwendig zu machen

(13.08.14) - Seit Mai 2014 fordert das deutsche Bundesministerium des Innern eine zusätzliche Vertragsklausel in sicherheitsrelevanten Vergabeverfahren. Bieter müssen demnach eine Eigenerklärung unterschreiben, in der sie zusagen, für vertrauliche Informationen keine Offenlegungspflichten gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden zu besitzen. Die Bluecarat AG unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, die Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse zu reduzieren und kann die geforderte Eigenerklärung bereits heute leisten.

Lesen Sie zum Thema "Datenschutz und Compliance" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Über 20 Milliarden Euro investiert der Staat jährlich in den Einkauf von Informationstechnologie und Telekommunikation. Die Auftragsvergabe verläuft im Gegensatz zur Privatwirtschaft in einem streng formellen öffentlichen Vergabeverfahren. Bieter müssen demnach fest vorgegebene Ausschreibungskriterien erfüllen und vollständig in Ausschreibungsunterlagen darlegen. Seit Mai 2014 müssen Bieter nun in Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Sicherheitsrelevanz eine zusätzliche sogenannte "No-Spy-Klausel" beifügen. Sie zielt auf Unternehmen, die gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, vertrauliche Daten an Dritte herauszugeben, insbesondere an ausländische Sicherheitsbehörden. Solche Bieter werden für Vergaben mit einer Sicherheitsrelevanz nun nicht mehr zugelassen, da für sie nicht klar ist, ob alle im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen auch vertraulich behandelt werden können.

Die Bluecarat AG erstellt für ihre Kunden eine Vielzahl von IT-Security-Lösungen und begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse reduzieren. "Wir engagieren uns darüber hinaus für eine weitere Operationalisierung der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in der Vergabepraxis, um auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite noch mehr Transparenz im Vergabeprozess zu erreichen", so Dr. Frank Simon, Leiter Business Development bei Bluecarat, zum Thema No-Spy-Klausel. Das Ausmaß der in jüngster Vergangenheit offen gewordenen Datenschutzverletzungen scheint den pragmatischen, vorerst auf künftige Vergaben beschränkten Erlass notwendig zu machen. "Bluecarat kann bereits heute diese Eigenerklärung für ihre Arbeiten leisten und damit auch weiterhin an öffentlichen Vergaben mit einer Sicherheitsrelevanz teilnehmen", so Simon weiter.

Gleichzeitig engagiert sich die Bluecarat aber über den Branchenverband BITKOM aktiv an einer weiteren Konkretisierung der Vergabepraxis, um schwierige Punkte wie internationale Wertschöpfungsketten, Bietergemeinschaften, verbundene Unternehmen und Softwareproduktintegration für Auftraggeber und Auftragnehmer diskriminierungsfrei, marktoffen und zugleich maximal transparent zu klären. Viele Verbesserungsvorschläge sind so in die aktuelle BITKOM-Stellungnahme zur "No-Spy-Klausel" eingeflossen. Die Bluecarat wird sich auch weiterhin politisch in diese Richtung engagieren, um Datensicherheit und Wirtschaftlichkeit gerade in öffentlichen Vergaben als Vorreiterrolle effektiv zusammen zu bringen.

Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 30.4.2014:
http://www.forum-vergabe.de/fileadmin/user_upload/Downloads/no_spy_Erlass_BeschA.pdf?PHPSESSID=9af2a09e30cd7a965ae1ba15f02c0b40
Stellungnahme des BITKOM vom 15.7.2014: https://www.bitkom.org/de/presse/8477_79849.aspx
(Bluecarat: ra)

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