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Über die aktuelle Gesetzeslage informieren


IT-Sicherheitsrechtstag 2019: Umsetzung von Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
In den vergangenen Jahren haben die europäischen und nationalen Gesetzgeber wichtige rechtliche Vorgaben verabschiedet, die in der unternehmerischen und behördlichen Praxis eingehalten werden müssen



Am 14.11.2019 veranstaltet der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, in dem die aktuelle Rechtslage sowie ihre technischen Umsetzungsmöglichkeiten leicht verständlich und praxisnah vorgestellt werden. Im diesjährigen Fokus stehen insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der EU Cybersecurity Act, das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz sowie die Änderungen im Rahmen des angekündigten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0.

In den vergangenen Jahren haben die europäischen und nationalen Gesetzgeber wichtige rechtliche Vorgaben verabschiedet, die in der unternehmerischen und behördlichen Praxis eingehalten werden müssen. Nicht immer sind diese Vorgaben eindeutig definiert, um unmittelbar in der Praxis umgesetzt zu werden. Interdisziplinäre Referenten werden die datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsgesetzlichen Pflichten erörtern und ihre Lösungsansätze und Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen.

"Wir möchten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anwendbares Wissen näher bringen, wie die zahlreichen Anforderungen der diversen Gesetze mit derselben Schnittmenge, nämlich IT-Sicherheit, effektiv, konsolidiert und rechtssicher umgesetzt werden können. Neben dem IT-Sicherheitsgesetz und dessen geplanter Neuauflage betrifft das die DSGVO und das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Eine besondere Rolle werden auch die angekündigten Zertifizierungen zur IT-Sicherheit spielen", erklärte RA Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht".

Die Veranstaltung ist praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren, die Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Daher richtet sich die Veranstaltung an Interessierte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe.

Aus dem Programm:
Dr. Martin Hecheltjen, BSI: "IT-Sicherheitsgesetz 2.0"
RA Paul Voigt, Taylor Wessing: "EU Cybersecurity Act"
Thomas Dorstewitz, enercity: "DSGVO und KRITIS: Umsetzung am Praxisbeispiel enercity AG"
RA Karsten U. Bartels, HK2: "Umsetzung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes im Unternehmen"
Rolf Blunk, Otaris: "Data protection by design/by default"
Dr. Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen: "Rechtliche Pflichten zu IT-sicherheitsbezogenen Softwareupdates"
(TeleTrusT: ra)

eingetragen: 31.05.19
Newsletterlauf: 26.06.19

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